Der
islamische Rechtsbegriff
Dār al-Islām bezeichnet alle Gebiete unter muslimischer Herrschaft. Gegenbegriff ist
Dār al-Ḥarb („Haus des Krieges“). Der Begriff geht auf keine Textstelle im
Koran oder in der
Sunna zurück. Er ist vielmehr eine Auslegung der Rechtsgelehrten: Gebiete, die nicht von der
Umma kontrolliert werden, gelten als
Dār al-Ḥarb.