Der
curator rei publicae (c.r.p., lat. wörtlich etwa „derjenige, der sich um das Gemeinwohl kümmert“, auch
curator civitatis, im Deutschen manchmal „Stadtkurator“) war ein außerordentlicher Amtsträger im
Römischen Reich. Er wurde vom Kaiser bestellt, um in einer Stadt für geordnete Verhältnisse, vor allem in den Gemeindefinanzen, zu sorgen. Später wandelte sich das zeitlich befristete, irreguläre, seltene Amt in das reguläre oberste Amt einer
römischen Stadt.