Das
Corpus Iuris Civilis (
CIC oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen
Corpus Iuris Canonici, auch
CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) umfasst das Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des
oströmischen Kaisers Justinian aus älteren
Kaisererlassen seit
Hadrian (
Codex Iustinianus, zuerst veröffentlicht 529, mit Wirkung vom 30. Dezember 533 in der Zweitauflage mit Gesetzeskraft ausgestattet), überarbeiteten älteren Lehrbüchern (
Institutiones Iustiniani, veröffentlicht 533) und Schriften der
römischen Juristen (
Digesten oder auch
Pandekten, veröffentlicht 533) unter Leitung des
quaestor sacri palatii Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuausgabe des
Codex Iustinianus wurde Ende 534 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die heute bekannte Fassung. Zum
Corpus Iuris Civilis gehören außerdem die Gesetze Justinians aus der Zeit nach Abschluss der Kodifikation (
Novellae), die in privaten Sammlungen (und zumeist nur in der
griechischen Fassung) überliefert wurden.