Als
concorso di reati (
it. ‚Verbrechenskonkurrenz‘) bezeichnet man im
italienischen Strafrecht das Verhältnis, in dem mehrere Gesetzesverletzungen eines Täters zueinander stehen. Der
concorso di reati ist in den Art. 77 ff des
codice Rocco geregelt. Man unterscheidet zwei Formen:
concorso reale (auch
concorso materiale) und
concorso ideale (auch
concorso formale). Der erste Falle liegt vor, wenn Verbrechen durch mehrere Handlungen oder Unterlassungen verwirklicht werden, der zweite, wenn die Verbrechen durch eine einzige Handlung oder Unterlassung verwirklicht werden. Das italienische Strafrecht sieht im Fall des
concorso reale – anders als das
Asperationsprinzip in Deutschland – vor, die Einzelstrafen zu kumulieren.