Unter
Clearing wird das Feststellen gegenseitiger
Forderungen,
Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen verstanden. Der Clearingprozess beinhaltet die Übermittlung, Abstimmung und in einigen Fällen die Bestätigung von Abschlüssen sowie sonstigen für die
Abwicklung bzw. für das
Settlement notwendigen Angaben (z. B. Zahlungsweg, Ort und Zeit der Lieferung). Optional kann eine Aufrechnung und Saldierung (
netting) der Geschäfte stattfinden. Das Clearing wird oft von einem
Clearinghaus übernommen und soll eine nachfolgende fehlerfreie Abwicklung und den Eigentumsübergang gewährleisten. Historische Bedeutung erlangte das Clearingverfahren, als die
Schweiz Mitte der 1930er Jahre mit dem
Deutschen Reich und
Italien ein staatlich reguliertes Verrechnungsverfahren einführte, welches bis zum Ende des
Zweiten Weltkriegs Bestand hatte.