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Causa (Rechtsgrund)
Causa
, auch
causa
geschrieben, ist die aus dem
römischen Recht
stammende lateinische Bezeichnung für den Rechtsgrund eines
Rechtsgeschäftes
. Die causa ist Namensgeber des in den meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen geltenden
Kausalprinzips
, wonach die Gültigkeit eines
Verfügungsgeschäftes
unter anderem vom Vorliegen einer causa abhängt. Im deutschen Recht spielt die
Causa
insbesondere im
Bereicherungsrecht
und in den Fällen eine Rolle, in denen das so genannte
Abstraktionsprinzip
durchbrochen ist (z.B. bei
akzessorischen Sicherungsrechten
oder der
Geschäftseinheit
).
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