Mit der
CE-Kennzeichnung erklärt der
Hersteller,
Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß
EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“