Die
Bundesversammlung (, , ), das Parlament der
Schweizerischen Eidgenossenschaft, besteht aus zwei gleichgestellten Kammern: dem 200 Mitglieder zählenden
Nationalrat und dem 46-köpfigen
Ständerat. National- und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (
Legislative), diese wird oftmals mit dem Sammelbegriff
eidgenössische Räte bezeichnet. Die Kammern verhandeln in der Regel getrennt.