Die
Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der
Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum
Nationalrat und den Mitgliedern des
Bundesrats zusammen. Als Vorsitzender der Bundesversammlung fungieren in alternierender Reihenfolge der
Präsident des Nationalrates und der
Präsident des Bundesrates. Ihre Rechtsgrundlage findet die Bundesversammlung in den Artikeln 38 bis 40
B-VG. Ihr sind darin exekutive Aufgaben übertragen, von denen etliche bisher nie ausgeübt wurden. So ist die Bundesversammlung seit 1945 nur mehr zur Angelobung eines gewählten
Bundespräsidenten zusammengetreten.