Ein
Bundeskrieg war ein Krieg, der durch den
Deutschen Bund geführt wurde. Obwohl der Bund kein Nationalstaat war, konnte er laut
Bundesakte Kriege erklären und Frieden schließen. Die Entscheidung über Krieg und Frieden oblag dem
Deutschen Bundestag und damit den Mitgliedsstaaten, die im Bundestag vertreten waren. Der Bund hatte zwar ein
Bundesheer, das bestand aber aus Kontingenten aus den Mitgliedsstaaten. Ein
Bundesfeldherr wurde nur für den jeweiligen Kriegsfall eingesetzt.