Bundesfeldherr ist zunächst nur die Bezeichnung für den
Oberbefehlshaber einer Armee. In der deutschen Verfassungsgeschichte wurde ein solcher in der
Bundeskriegsverfassung des
Deutschen Bundes (1821/1822) eingerichtet, wenn auch mit dem Titel „
Oberfeldherr“. Dieser Oberbefehlshaber, meist als Bundesfeldherr bezeichnet, wurde für jeden Kriegsfall gesondert ernannt.