Bestechung ist in Deutschland eine nach
Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte
Straftat. Bestechung begeht, wer einem
Amtsträger (Wahlamt, Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst usw.), einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem
Soldaten der Bundeswehr als Gegenleistung dafür, dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder künftig vornehmen wird, einen Vorteil für diesen oder einen
Dritten anbietet, verspricht oder gewährt. Der Amtsträger, der den Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, ist wegen
Vorteilsannahme ( StGB) oder
Bestechlichkeit ( StGB) zu bestrafen. Oberbegriff ist
Korruption.