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Bestandsverzeichnis
Mit
Bestandsverzeichnis
bezeichnet man im
deutschen Sachenrecht
den ersten Teil eines
Grundbuchblatts
, das die Bezeichnung des
Grundstücks
(Bestands-Nr.,
Gemarkung
,
Flurnummer
,
Flurstück
-Nummer, Größe in m²) enthält. Das Bestandsverzeichnis wird nicht in der Grundbuchordnung
legal definiert
, sondern vorausgesetzt, so z.B. in Abs. 1 S. 2
GBO
.
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