| Deutschsprachige Wikipedia - Die fr... |
Bestallung
Bestallung bezeichnet:
- allgemein die Einsetzung in ein Amt, auch die Anstellung eines Beamten
- im Gesundheitswesen (veraltet für Approbation) die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt oder Apotheker
- im Justizwesen die Einsetzung einer Person als rechtliche Vertretung, z. B. die Bestellung zum Vormund (§ 1791 BGB) oder Pfleger (§ 1915 BGB), siehe Bestallungsurkunde