Ein
Beisasse (auch Beiwohner, Schutzverwandter, Schutzbürger,
Hintersasse) ist
Bürger einer Stadt mit eingeschränktem
Bürgerrecht. Der Unterschied zwischen Bürgern und Beisassen entwickelte sich im mittelalterlichen
Stadtrecht und bestand bis ins 19. Jahrhundert, in der
Schweiz bis 1874.