Das
Beamtenstatusgesetz ist ein
deutsches Bundesgesetz zur Regelung der
beamtenrechtlichen Stellung der
Beamten der Länder und
Kommunen. Es löste zum 1. April 2009 das bisherige
Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) weitgehend ab (Ausnahme: Kapitel II und § 135 BRRG). Während Letzteres für die Landesgesetzgebung hinsichtlich der Rechtsstellung der genannten Beamten zum Teil sehr weitgehende und konkrete Vorgaben machte, beschränkt sich das Beamtenstatusgesetz entsprechend der geänderten
Gesetzgebungszuständigkeit auf Grund der
Föderalismusreform (Neuregelung in Abs. 1 Nr. 27 GG) auf die Regelung der sogenannten Statusrechte und -pflichten der Beamten im Sinne von GG. Dazu gehören insbesondere die grundlegende Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als solches (§ ff BeamtStG) und die Regeln für den länderübergreifenden Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung (§ ff BeamtStG, also nicht: den Wechsel innerhalb des Landes oder zwischen Landes- und Gemeindeverwaltung).