Badegewässer sind Seen, Flüsse und Küsten, die zum öffentlichen Baden und Schwimmen genutzt werden. Badegewässer und ihre zumeist touristisch erschlossenen Ufer dienen der Naherholung und der Freizeitgestaltung wie beispielsweise zum Sport, Spiel und zum Sonnenbaden. Die Mindestanforderungen an die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung sind für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in der Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) definiert.