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Augsburger Reichs- und Religionsfrieden
Als
Augsburger Reichs- und Religionsfrieden
wird ein Reichsgesetz des
Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation
bezeichnet, das den Anhängern der
Confessio Augustana
(eines grundlegenden Bekenntnisses der
lutherischen
Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am
25. September
1555
auf dem
Reichstag
zu
Augsburg
zwischen
Ferdinand I.
, der seinen Bruder Kaiser
Karl V.
vertrat, und den
Reichsständen
geschlossen.
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