Asperationsprinzip, auch
Verschärfungsgrundsatz (von
lat. asper „hart, scharf, streng“) ist ein
Rechtsbegriff aus dem
Strafrecht, in Deutschland gesetzlich geregelt in Abs. 1 S. 2
StGB. Er bezeichnet die Methode, eine tat- und schuldangemessene
Gesamtstrafe zu bestimmen, wenn der Täter wegen mehrerer Delikte, die zueinander in
Tatmehrheit ( Abs. 1 StGB) stehen, gleichzeitig verurteilt wird.