Eine
Arbeitsnorm oder
Norm war in der
Zentralverwaltungswirtschaft der
Deutschen Demokratischen Republik die zu leistende Arbeit in einem bestimmten Zeitraum. Zu der Arbeitsnorm gehörte die Beschreibung der Bedingungen, also der technischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie der Art der Arbeitsdurchführung. Das alles führte zur Berechnung, welche Stückzahl eines Produktes in einer bestimmten Zeit hergestellt werden konnte.