Ein
Appellationsgericht, auch
Berufungsgericht genannt, ist ein übergeordnetes
Gericht, das über
Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte entscheidet, wobei diese zusammenfassend als
Appellation bezeichnet werden. Nicht immer ist dies aber eine
Berufung im engeren Sinne. Ebenso führen diese Gerichte in verschiedenen Ländern verschiedene Bezeichnungen.