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Anweisung (Recht)
Wenn einer einen andern anweist, eine Leistung an einen Dritten vorzunehmen, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier. Eine Anweisung, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist, kann auch an Order lauten (gekorenes Orderpapier). Anweisungen dienen als Zahlungsmittel oder Kreditmittel. Sie wurden infolge der multilateralen Vereinheitlichung des Scheck- und Wechselrechts (Genfer Wechselrechtsabkommen von 1930 und Genfer Scheckrechtsabkommen von 1931) in ihrer praktischen Bedeutung erheblich zurückgedrängt. Zu ihrer geringen Bedeutung hat auch ihre schlechte Umlauffähigkeit beigetragen.

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