Das
Anwaltsrecht ist – zusammenfassend – ein relativ neues Rechtsgebiet, das sich mit allen
rechtswissenschaftlichen Problemen der Berufsausbildung, der
Zulassung zum Anwaltsberuf, dessen Organisation, dessen Berufs- und
Standesrecht und den Verordnungen zur Berufsausübung und Gebührenerhebung der Anwaltschaft befasst. Es ist jeweils landesspezifisch, in vielen Ländern auch noch bundeslandsbezogen ausgeprägt und kodifiziert, darüber hinaus berücksichtigt es auch
europarechtliche und internationalrechtliche Inhalte.