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Antragsdelikt
Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird. Unterschieden wird zwischen
  • reinem Antragsdelikt und einem
  • Mischantragsdelikt (ergo Antrags- und Offizialdelikt).

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