Als einen
Angehörigen bezeichnet man eine zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen in einem besonderen rechtlichen oder sozialen Verhältnis stehende Person, wenn man dieses besondere Verhältnis hervorheben will. Zumeist sind Personen gemeint, die in engem
familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Der Begriff ist weiter als der der Familie. Er schließt insbesondere den (i. d. R. nicht verwandten)
Ehegatten oder
Lebenspartner und
verschwägerte Personen ein. Darüber hinaus kann der Begriff im Sinne von „zugehören“ auch Personen umfassen, die in das Lebensumfeld der betreffenden Person gehören. Das Wort für die Einzelperson gibt es in männlicher und weiblicher Form (
Angehöriger, Angehörige), wird aber gelegentlich auch sächlich verwendet: das
Angehörige, ein Angehöriges.