Amtspflicht ist eine
Dienstpflicht des
Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u. a. im Zivilrecht vor (
BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen Vermögensschaden erlitten haben.