Die
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines
Tarifvertrags nach Tarifvertragsgesetz bewirkt nach
deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht
tarifgebundenen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.