Advokat ( ‚der Herbeigerufene‘) ist eine Bezeichnung für einen
Rechtsanwalt, die heute in
Österreich und
Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich und/oder mit abschätziger Bedeutung (
Winkeladvokat) verwendet wird, im
schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie
Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet.