Der
Ablassbrief bescheinigte dem Erwerber einen
Ablass, das heißt den „Nachlass von auferlegten Strafen, die von dem Sünder nach seiner Umkehr noch zu verbüßen sind“. Andere Bezeichnungen sind
Indulgenzbrief (von
lat. litterae indulgentiales),
Ablassblatt oder, insbesondere bei größerem Bildteil,
Ablassbild.