20. August: Ein preußisch-russischer Allianzvertrag wird in St. Petersburg unterzeichnet. Beide Parteien verpflichten sich in 16 Vertragsartikeln, einander im Angriffsfall Hilfstruppen in Höhe von 5000 Mann zu stellen. Zum ersten Mal enthält eine vertragliche Absprache zwischen beiden Mächten Bestimmungen über Polen-Litauen, die darauf abzielen, den politischen und auch territorialen Status quo zu zementieren. Die Bündnispartner verpflichten sich nicht nur, das Herzogtum Kurland in seinem bisherigen Status zu erhalten, sondern auch das Wahlkönigtum sowie den verfassungsmäßigen Status Polens zu bewahren und das Wahlkönigtum gegen jeden Versuch der dynastischen Verfestigung zu schützen. Die Allianz wird auf 18 Jahre festgelegt.