24. September: Um das Reservatum ecclesiasticum und damit das Zustandekommen eines Friedens zu gewährleisten, gibt Ferdinand I. gegenüber den Kurfürsten von Kursachsen und Kurmainz die Declaratio Ferdinandea ab. Darin garantiert er den landsässigen protestantischen Rittern und Städten die Beibehaltung ihres evangelischen Bekenntnisses, auch wenn sie sich in einem geistlichen katholischen Territorium befinden. Das bildet eine wichtige Ausnahme vom Prinzip cuius regio, eius religio. Diese Deklaration wird bis 1575 geheim gehalten.