Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst, auch: Staatsdienst, versteht man das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie Richtern, Soldaten und Rechtsreferendaren) und Tarifbeschäftigten (Angestellten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen). Das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst tätiger Personen wird als Dienstverhältnis bezeichnet.