Öffentlich-rechtlich steht für Institutionen des
öffentlichen Rechts. Der Begriff wird beispielsweise im Zusammenhang mit Organisationen verwendet, die aufgrund des öffentlichen Rechts eingerichtet sind und daher keiner der
Rechtsformen des
Privatrechts (vgl. den
Typenzwang im
Gesellschaftsrecht) zuzuordnen ist. Das Adjektiv wird aber auch für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse oder öffentlich-rechtliche Handlungsformen, wie
Verwaltungsakte, verwendet.