Das
Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Österreich:
Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) oder
TRIPS-Abkommen (; ) ist eine internationale
Vereinbarung auf dem Gebiet der
Immaterialgüterrechte. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden.