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Ius gentium
Als Ius gentiumlateinisch für „Recht der Völker“, wurden im römischen Recht die Bestimmungen bezeichnet, welche den Umgang mit Ausländern (peregrinus) regelten. Im Gegensatz dazu stand das Ius civile, das als nationales Recht für die Angehörigen des Römischen Reiches mit Bürgerrecht galt. Die Normierung des ius gentium war dem Umstand geschuldet, dass die Ausländer die lateinische Sprache nicht, oder nur unzureichend beherrschten und daher mit der römischen Formstrenge in Rechtsgeschäften (Obligationen) und im Rechtsstreit (Legisaktionenverfahren) überfordert gewesen wären.

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