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Zahnmedizin
Die Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist von vornherein auf sein Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für KieferorthopädieFachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, aber auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auf den restlichen Körper auswirken. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B. BluterkrankungenKrebsInfektionenSymptome, oftmals als Erstsymptome, in der Mundhöhle. Die Forensische Zahnmedizin dient der Identifizierung von Leichen anhand des Gebisses.

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