Ein
Wertpapier oder eine
Wertschrift (
schweizerisch) ist eine
Urkunde, die ein
privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem
Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der
Inhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Ohne den
Besitz der Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden. Urkunden sind im Zeitalter der IT-gestützten Buchführung veraltet und es gibt sie nur noch wegen der historisch gewachsenen Rechtsgrundlage, die eine Verbriefung verlangt. Nach und nach gehen immer mehr Staaten im Zuge der Modernisierung ihres Rechts dazu über, Urkunden abzuschaffen und durch Buchungsposten zu ersetzen (in Deutschland angenähert durch Girosammelverwahrung von
Globalurkunden; bei Bundeswertpapieren als echtes
Wertrecht in Form eines Schuldbucheintrags). In den Staaten, deren Recht noch Urkunden fordert, werden sie zwar noch ausgestellt. Sie verlassen aber in der Regel nie die Lagerstelle des Zentralverwahrers, der über die Anteile am Bestand und ihre Übertragung Buch führt, und sie erfüllen dort keinen Zweck, außer durch ihre Existenz die Formerfordernisse zu wahren. Nur noch in sehr seltenen Fällen werden Wertpapiere tatsächlich als Urkunde in Umlauf gebracht (siehe
Tafelgeschäft). Dies ist in Verruf geraten, weil es die anonyme Verwahrbarkeit und Übertragbarkeit ohne Datenspuren ermöglicht und zumeist mit illegalem Hintergrund geschieht (z. B. Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Verdunklung von Vermögen, Schwarzgeld), während legitime Belange (z. B. Werbemaßnahme, Schmuck- und Jubiläumswertpapier) die Ausnahme sind.