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Wertpapier
Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Ohne den Besitz der Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden. Urkunden sind im Zeitalter der IT-gestützten Buchführung veraltet und es gibt sie nur noch wegen der historisch gewachsenen Rechtsgrundlage, die eine Verbriefung verlangt. Nach und nach gehen immer mehr Staaten im Zuge der Modernisierung ihres Rechts dazu über, Urkunden abzuschaffen und durch Buchungsposten zu ersetzen (in Deutschland angenähert durch Girosammelverwahrung von Globalurkunden; bei Bundeswertpapieren als echtes Wertrecht in Form eines Schuldbucheintrags). In den Staaten, deren Recht noch Urkunden fordert, werden sie zwar noch ausgestellt. Sie verlassen aber in der Regel nie die Lagerstelle des Zentralverwahrers, der über die Anteile am Bestand und ihre Übertragung Buch führt, und sie erfüllen dort keinen Zweck, außer durch ihre Existenz die Formerfordernisse zu wahren. Nur noch in sehr seltenen Fällen werden Wertpapiere tatsächlich als Urkunde in Umlauf gebracht (siehe Tafelgeschäft). Dies ist in Verruf geraten, weil es die anonyme Verwahrbarkeit und Übertragbarkeit ohne Datenspuren ermöglicht und zumeist mit illegalem Hintergrund geschieht (z. B. Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Verdunklung von Vermögen, Schwarzgeld), während legitime Belange (z. B. Werbemaßnahme, Schmuck- und Jubiläumswertpapier) die Ausnahme sind.

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