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Vollmacht (Völkerrecht)
Eine Vollmacht oder Bevollmächtigung im völkerrechtlichen Sinne ist im Bereich der internationalen Beziehungen eine in der Regel schriftlich erteilte Berechtigung einer als diplomatischer Vertreter oder Unterhändler handelnden natürlichen Person, ihr Land gegenüber anderen Ländern oder gegenüber internationalen Organisationen zu vertreten. Dies betrifft insbesondere die Tätigkeit von Personen im diplomatischen Dienst sowie die Aushandlung von völkerrechtlichen Verträgen, deren Unterzeichnung und deren Ratifikation.

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