Der Begriff
Volksgesetzgebung bezeichnet ein
Gesetzgebungsverfahren, bei dem
Gesetze und die
Verfassung unmittelbar durch das
Wahlvolk erlassen, geändert oder revidiert werden. In einer ausschließlich
direkten Demokratie ist dies der übliche Weg der Gesetzgebung. In einem demokratischen System mit Repräsentation (z. B.
repräsentative Demokratie,
halbdirekte Demokratie) kann die
Volksgesetzgebung durch einzelne Instrumente der direkten Demokratie punktuell und ergänzend zur ansonsten mittelbaren Gesetzgebung hinzutreten. Da die weit überwiegende Zahl der Demokratien weltweit grundsätzlich repräsentativ ausgestaltet sind, ist die
Volksgesetzgebung – sofern vorhanden – in aller Regel in der Form ergänzender, direktdemokratischer Instrumente anzutreffen. Zur Ausübung der
Volksgesetzgebung ist ein formalisiertes, gesetzlich fixiertes
Volksgesetzgebungsverfahren notwendig, das deren fairen Verlauf gemäß den Grundsätzen einer Freien Wahl regelt.