Ein
Volksentscheid ist ein Instrument der
direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche,
direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit. In Baden-Württemberg wird hierfür der Begriff
Volksabstimmung verwendet. Bei einem Volksentscheid entscheiden die
stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (z. B. ein
Gesetz). Während bei einer
Wahl über die Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird, steht bei einem Volksentscheid die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage im Vordergrund. Wahlen und
Abstimmungen bilden zusammen mit der
Gewaltenteilung laut
Grundgesetz Artikel 20 in Deutschland die wesentliche Grundlage zur Ausübung der souveränen
Staatsgewalt durch das
Volk.