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Staatsziel
Unter einem Staatsziel, auch Staatszielbestimmung oder Staatszweck genannt (zur Abgrenzung siehe unten), versteht man die Definition eines Ziels, das ein Staat zu erreichen sucht. Die Staatsziele werden in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben, bedürfen aber einer konkreten Umsetzung durch GesetzVerordnung oder Satzung (siehe auch Normenhierarchie). Da Staatsziele zwar Aufgaben an den Staat stellen, aber nicht regeln, wie diese Ziele konkret erreicht werden sollen, hat der Gesetzgeber eine weite Einschätzungsprärogative bezüglich der Umsetzung.

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