Im Jahre 1904 wurde von der
Russischen Akademie der Wissenschaften eine Sonderkommission der
Orthographie gegründet, die zur Hauptaufgabe hatte, die
Phonologie und Orthographie der russischen Sprache in Einklang zu bringen. Doch erst im Mai 1917 wurde eine Sitzung einberufen, in der die vorbereitete Rechtschreibreform verlesen und beschlossen wurde. Wegen der inneren Unruhen nach der
Februarrevolution und vor der
Oktoberrevolution im Jahr 1917 hatte die Regierung die beschlossene Rechtschreibreform nicht per
Dekret erlassen können. Die von der Sonderkommission der Orthographie ausgearbeitete Rechtschreibreform wurde aber nachträglich vom regierenden
Rat der Volkskommissare gebilligt und am 10. Oktober 1918 als „
Декрет о введении новой орфографии“ (
„Dekret über die Einführung einer neuen Orthographie“) gesetzlich verabschiedet.