Als
Rechtswissenschaften werden jene
Wissenschaften bezeichnet, deren Erkenntnisgegenstand das
Recht (
Jus, Plural:
Jura) ist. Oft wird auch die Bezeichnung
Rechtswissenschaft (im Singular) verwendet, und zwar meist dann, wenn von der zentralen Rechtswissenschaft, der
Rechtsdogmatik, die Rede ist, die oft mit der Rechtswissenschaft schlechthin gleichgesetzt wird. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass sich neben der Rechtsdogmatik auch andere Disziplinen dem Recht widmen, die gänzlich verschiedene Methoden und Forschungstraditionen aufweisen.