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Rechtssatz
Der Begriff Rechtssatz wird weitestgehend gleichbedeutend mit Rechtsnorm bzw. Rechtsvorschrift gebraucht. Vereinzelt werden die Ausdrücke Rechtssatz und Rechtsnorm jedoch auch in der nachfolgenden speziellen Bedeutung gebraucht:
Demnach ist ein Rechtssatz die Verkörperung einer Rechtsnorm. Rechtsnormen sind als abstrakte Gebilde ohne die sprachliche Verkörperung nicht fassbar. Somit bedient sich das Recht des Rechtssatzes zur Formulierung einer Rechtsnorm.

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