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Rechtsprechung
Rechtsprechung bezeichnet
  • die rechtsprechende Gewalt – Judikative,
  • die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt – Judikatur,
  • bestimmte vorangegangene Judikate (gefestigte, ständige, allgemeine Rechtsprechung) zu einer bestimmten Rechtsfrage (vgl. auch herrschende Meinung).

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