Deutschsprachige Wikipedia - Die fr...
Download this dictionary
Rechtsordnung
Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates. Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht (Rechtsetzung) gehört zur staatlichen Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative (Rechtspflege) und ihre zwangsweise Durchsetzung über die Exekutive mithilfe der Staatsgewalt (Polizei und Gerichtsvollzieher, der privatrechtliche Ansprüche durchsetzt, eingeschlossen). Staatliches, per Gewaltmonopol garantiertes und durchsetzbares Recht ist abzugrenzen von vorstaatlichen („primitiven“) Rechtsordnungen, die lediglich auf Moral, Sitte und Tradition beruhen, deren Ansprüche und Pflichten also nicht über eine unabhängige zentrale Staatsgewalt durchgesetzt werden können. Auch das Völkerrecht stellt eine vorstaatliche Ordnung dar: „Das sogenannte Völkerrecht ist lediglich primitives Recht auf internationaler Ebene“. Die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes steht in Wechselbeziehungen zu der Wirtschaftsordnung und insgesamt zu der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License