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Privatrecht
Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (→ natürliche Person, → juristische Person) regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht (Verdeutschungen des lat. Terminus ) werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben (nämlich das Gebiet „Allgemeines Privatrecht“; s. u.).

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