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Mitgliedstaat
Als
Mitgliedstaat
(außerhalb
völkerrechtlicher Verträge
auch
Mitgliedsstaat
) wird im
Völkerrecht
ein
Staat
bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines
Bündnisses
bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (
Föderation
) ist. Es handelt sich dabei um einen Einzelstaat in einer
völkerrechtlichen Verbindung mehrerer Staaten
.
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