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Mitgliedstaat
Als Mitgliedstaat (außerhalb völkerrechtlicher Verträge auch Mitgliedsstaat) wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist. Es handelt sich dabei um einen Einzelstaat in einer völkerrechtlichen Verbindung mehrerer Staaten.

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