Landespräsident war der 1861 bestätigte, schon einige Jahre vorher verwendete Titel des jeweiligen vom Kaiser in
Wien ernannten
Landeschefs der
Bukowina in der Habsburgermonarchie, seit 1804 im
Kaisertum Österreich, 1867–1918 in
Österreich-Ungarn. Bis 1786 fungierten hohe Offiziere des kaiserlichen Heeres als oberste Landesverwalter; in der Folge waren es zivile Beamte mit den Titeln Kreishauptmann (bis 1849) oder Landes-Regierungs-Präsident (ab 1849).