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Unterhalt
Der Rechtsbegriff „Unterhalt" (historisch Sustentation) bezeichnet die Verpflichtung eines Einzelnen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Der Begriff Alimente (von lat.  „Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht in diesem Zusammenhang für finanzielle Unterhaltsleistungen; zumeist für eigene Kinder, die nicht direkt versorgt werden können oder dürfen. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Unterhalt ist einer der Grundpfeiler der Sozialfürsorge und sozialen Sicherheit.

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